Förderrichtlinien

Ziel und Zweck der Förderstiftung Archäologie in Baden-Württemberg sind, durch kleinere und größere Beträge archäologische Forschungen im Lande und deren Präsentation zu unterstützen. Die Stiftung will an den Stellen helfen, an denen die staatliche Förderung oder die Förderung durch kommunale Einrichtungen nicht ausreicht, insbesondere auch zur wissenschaftlichen Auswertung und Publikation der Ergebnisse für die breitere Öffentlichkeit.  Die Förderstiftung  arbeitet nicht operativ und beschäftigt keine Mitarbeiter. Über die Möglichkeit der Förderung entscheidet der Vorstand in seiner zum Zeitpunkt der Abstimmung bestehenden Zusammensetzung in der Regel einmal im Jahr. Bei der Abstimmung entscheidet die einfache Stimmenmehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder. 

Einen Rechtsanspruch auf Förderung haben Antragsteller nicht. Dagegen besteht gegenüber den Empfängern ein Rückforderungsanspruch der Stiftung im Falle unrichtiger Angaben im Antrag oder zweckfremder Mittelverwendung.

Die Förderungen unterliegen dem Gebot der zeitnahen Mittelverwendung, sind projektbezogen und zeitlich begrenzt. Falls Mittel im vereinbarten Zeitraum nicht abgerufen werden, fallen sie zurück an die Stiftung. Die Förderstiftung Archäologie bevorzugt Anschubfinanzierungen und Pilotprojekte mit Modellcharakter. Projekte, deren Förderung beantragt wird, dürfen noch nicht begonnen worden sein.

Anträge können formlos bis zum 15. Februar eines jeden Jahres eingereicht werden, sofern sie die für die Entscheidungen notwendigen Angaben enthalten:

  1. Gewünschte Höhe der Förderung
  2. Ziel des Projektes
  3. Kurze Beschreibung des Projektes  (max. ein bis zwei Seiten)
  4. Beteiligte und ihr Beitrag: Akteure und Projektträger
  5. Zeitraum der beantragten Förderung
  6. Ort der Durchführung
  7. Finanzplanung: Gesamtkosten, Zuschussbedarf, andere Finanzquellen, Kostenvoranschläge
  8. Art der öffentlichen Präsentation von Logo/Schriftzug der Förderstiftung (Mindestbreite Abbildung Logo 4 cm)

Die Stiftung fördert nur Projekte mit Nachweis der Mittelverwendung nach Beendigung des Projektes.
Ihren Antrag richten Sie bitte per mail an: mail@stiftung-landesarchaeologie.de

Förderantrag (PDF Formular)