Peter Goessler Stipendium

Die Förderstiftung Archäologie in Baden-Württemberg vergibt zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses im Bereich der Landesarchäologie ein Peter Goessler Stipendium.

Gefördert werden Promotionsvorhaben und Masterarbeiten, die einen wichtigen wissenschaftlichen Beitrag zur Erforschung der Archäologie des Landes Baden-Württemberg erwarten lassen. Antragsberechtigt sind Wissenschaftler/innen, die durch herausragende Leistungen eine außergewöhnlich qualifizierte Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit erkennen lassen. Vorarbeiten in ausreichendem Umfang, die den Abschluss des Promotionsvorhabens und der Masterarbeit im Rahmen der maximalen Förderdauer von 2 Jahren gewährleisten, müssen zur Antragstellung bereits dokumentiert werden. 

Der Antrag auf Gewährung des Stipendiums muss ein Exposé mit Darstellung des Themas, des Forschungsstandes, der Methodik und des Arbeitsprogrammes sowie einen Zeit- und Arbeitsplan enthalten und soll insgesamt nicht mehr als 15 Seiten inkl. Arbeitsproben (z. B. Auszüge aus dem Katalog und eine kleine Auswahl von [maximal 5] Tafeln bzw. Seiten) umfassen. Für eine Bewerbung erforderlich sind außerdem ein tabellarischer Lebenslauf, beglaubigte Kopien der Hochschulzeugnisse, die Zulassung als Doktorand/in sowie die Stellungnahme einer Hochschullehrerin/eines Hochschullehrers zur Qualifikation der Antragstellerin/des Antragstellers und zur Qualität des Promotionsvorhabens. 

Aufgrund der eingereichten Unterlagen wird die Stiftung zwei Gutachten fachlich qualifizierter Persönlichkeiten einholen. Über die Vergabe entscheiden die Stiftungsgremien. 

Der Regelsatz des Stipendiums beläuft sich derzeit auf einen monatlichen Betrag in Höhe von 1.400 €. Darin sind EUR 80.- Sachaufwendungen enthalten. Das Stipendium wird zunächst für einen Zeitraum von einem Jahr gewährt. Eine Verlängerung um ein weiteres Jahr ist möglich. In besonderen und begründeten Fällen können von den genannten Modalitäten abweichende Regelungen getroffen werden. 

Über die Vergabe des Stipendiums entscheiden die Gremien der Förderstiftung Archäologie voraussichtlich im vierten Quartal eines Jahres. Ein Stipendium kann nicht erhalten, wer für dasselbe Arbeitsvorhaben eine entsprechende Förderung von öffentlicher oder privater Stelle erhält bzw. dafür ein Gehalt bezieht. Es besteht kein Anspruch auf Förderung durch Stipendien. 

Stipendienanträge sind formlos, sowohl postalisch als auch als PDF-Dokument bis zum 1.August jeden Jahres an die Geschäftsstelle der Förderstiftung zu richten. Es gilt das Datum des Poststempels. Die Antragstellerin /der Antragsteller anerkennt die Rahmenbedingungen des Promotionsstipendiums. 

Zum Jahr 2023 ist das Stipendium erstmalig vergeben worden.

Erste Stipendiatin ist Barbara Holzapfel MA.,die ihre Disseration über die bronzezeitliche Besiedlung im Umfeld von Bussen und Heuneburg verfassen wird.

  

» ANTRAGSFORMULAR (PDF)

» RAHMENBEDINGUNGEN (PDF)

» PRESSEMITTEILUNG (PDF)

»THEMENVORSTELLUNG DISSERTATION (PDF)